AGB

Kostenübernahme:

Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Bei Privatpatientinnen erfolgt die Rechnungsstellung nach der Hebammen-Privatgebührenverordnung Baden-Württemberg an die Patientin selber. Für Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren Erreichen die Hebamme rechtzeitig aufklärt.

Eigenanteil:

In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und werden daher privat in Rechnung gestellt:

  • Falls keine gültige Mitgliedschaft bei der angegebenen Krankenkasse festgestellt werden kann.
  • Vereinbarte Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt wurden.
  • Falls Leistungen mehrerer Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden.

Kurse:

  • Die Gebühren für versäumte Kursstunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Daher müssen diese von der Kursteilnehmerin selbst getragen werden. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgt. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Fehlzeiten werden in Rechnung gestellt. Die Gebühr der Fehlzeiten beträgt 15 Euro pro Stunde. Außerdem kommt noch eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro dazu.
  • Nach der verbindlichen Kursanmeldung müssen im Falle einer Abmeldung die Kurskosten selbst getragen werden, es sei denn, der Platz kann nachbesetzt werden.
  • Die Partnergebühr ist in jedem Fall zu bezahlen.  Es besteht kein genereller Anspruch auf die Erstattung der Partnergebühr durch die Krankenkasse, dies ist mit der jeweiligen Krankenkasse zu prüfen. 

Vertretungsregelung

Die Hebamme verpflichtet sich über geplante Abwesenheit (Urlaub, Fortbildung etc.) und bei kurzfristiger Abwesenheit (Krankheit, Privater Notfall etc.) so früh es ihr möglich ist zu informieren. Eine Vertretung kann aufgrund des Hebammenmangels nicht immer gewährleistet werden.

Erreichbarkeit:

Mo-Fr 9.00 bis 17.00 Uhr

Mit Bereitschaftspauschale täglich 7.00 bis 22.00 Uhr

In dringenden Fällen selbstständige Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Gynäkologen, Kinderarzt oder dem nächsten Krankenhaus.

Sondervereinbarung:

Die Betreuung einer ambulanten Geburt ist nur mit Wahlleistung Bereitschaftspauschale möglich.

Datenverarbeitung:

Die zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen erhobenen Daten werden DSGVO-konform verarbeitet.

Die erhobenen Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Die Daten werden nicht ohne Einwilligung der Betreuten weitergegeben - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung. Es besteht grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch. Sollte der Verdacht einer Verletzung des Datenschutzrechtes vorliegen, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegt werden.